Steuervorteile von Denkmalschutz Immobilien

Steuervorteile von Denkmalschutz Immobilien

Für Denkmalschutz Immobilien gibt es in Deutschland attraktive, gesetzlich garantierte Steuervorteile. Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage für selbstgenutztes Wohngeigentum und der degressiven Abschreibung für vermietete Neubauten gibt es kaum noch interessante Möglichkeiten mit Immobilien Steuern zu sparen. Eigentümer können Immobilien seitdem nur noch linear abschreiben. Dennoch bietet die sogenannte Denkmal Abschreibung bzw. Denkmal AfA (Absetzung für Abnutzung) noch immer eine tolle Möglichkeit mit Denkmalschutz Immobilien tolle Steuervorteile zu erhalten. Und das sogar für selbst genutzte Immobilien!

Was ist bei der linearen AfA möglich?

Gebäude, welche zu Wohnzwecken genutzt werden, können linear, d.h. mit gleichbleibenden Jahresbeträgen, abgeschrieben werden. Das gilt ausschließlich für vermietete Immobilien und nicht für selbstgenutzte Immobilien. Die Höhe der linearen Abschreibung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes. Immobilien mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können mit 2,5 %, alle später erbauten Gebäude mit 2 % pro Jahr abgeschrieben werden. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes weniger als 40-50 Jahre, kann die Abschreibung der tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst werden.

Abgeschrieben werden kann bei der linearen Abschreibung nur der Teil des Kaufpreises für das Gebäude. Der Teil des Kaufpreises für das Grundstück kann nicht abgeschrieben werden, weil sich das Grundstück nicht wie das Gebäude mit der Zeit abnutzt und an Wert verliert. Grundsätzlich gilt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten, d.h. auch die Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovisionen abgeschrieben werden können.

Voraussetzungen für die Denkmal AfA

Bei der Immobilie muss es sich um ein Baudenkmal nach § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG handeln. Wichtig: Zuerst sollte der Kaufvertrag abgeschlossen werden und danach die Sanierung beginnen. Ansonsten wird der Verkäufer steuerlich begünstigt, wenn die Kosten für die Sanierung der Denkmalschutz Immobilie bereits im Kaufpreis enthalten waren. Üblicherweise und vor allem von größeren Bauträgern wird dies im Kaufvertrag so für den Käufer geregelt, dass dieser die Baumaßnahmen durchführt und daher von den Steuervorteilen für die Denkmalschutz Immobilie profitieren kann. Weiterhin müssen die Baumaßnahmen in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen und für die langfristige Erhaltung des Baudenkmals sorgen. Die Eigenschaft des Baudenkmals sowie die Erforderlichkeit der Baumaßnahme müssen von der Denkmalschutzbehörde bescheinigt werden.

Welche Vorteile bietet die Denkmal AfA?

Kapitalanleger können die kompletten Instandhaltungs- und Modernisierungskosten absetzen, welche für die denkmalpflegerische Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes anfallen und sich somit die Steuervorteile sichern. Diese Kosten können über insgesamt 12 Jahre zu 100 % von der Einkommenssteuer abgeschrieben werden. In den ersten 8 Jahren können 9 %, in den restlichen vier Jahren 7 % abgeschrieben werden. Selbstnutzer können in der Regel für 10 Jahre 9 % der Kosten abschreiben.

Zusätzlich können Kapitalanleger die lineare AfA in Höhe von 2 bzw. 2,5 % pro Jahr nutzen für die Gebäudekosten sowie die Anschaffungskosten abzüglich der Kosten des Grundstücks sowie der Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung.

Wichtig: Werden die Abschreibungen für ein Jahr nicht wahr genommen, können diese nicht später nachgeholt werden.

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Telefon: 030 75541830